Private Altersvorsorge
Die private Rentenversicherung gehört zu den wichtigsten Vorsorgemöglichkeiten in der privaten Altersvorsorgen. Aufgrund der immer weiter sinkenden staatlichen Rente ist die private Altersvorsorge unverzichtbar geworden. Bereits heute ist bekannt, dass die nächste Generation der Rentner keine ausreichende Altersrente mehr erhalten wird. Der demografische Wandel wird bis dahin noch weiter fortgeschritten sein und das derzeitige Rentensystem ist dann kaum noch tragbar. Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem einfachen Prinzip, dass die jüngeren Arbeitnehmer die älteren Rentner durch die Lohnnebenkosten bzw. die Rentenbeiträge finanzieren. Sobald es jedoch mehr Rentner gibt, als Arbeitnehmer, die diese finanzieren, wird für jeden Einzelnen deutlich weniger an Leistungen und Rente übrig bleiben.
Wer heute 40 Jahre alt ist, wird in 25 Jahren nicht mehr den derzeitigen Lebensstandard durch die gesetzliche Rente halten können. Deshalb ist die private Altersvorsorge ein Muss. Je früher damit begonnen wird, umso geringer ist die monatliche Belastung dafür. Es sollten wenigstens 15-20 Jahre bis zum Renteneintritt verbleiben, um eine sehr gute Wertentwicklung bei überschaubarem Kapitalaufwand zu gewährleisten. Wie auch bei der Lebensversicherung, gibt es bei der privaten Altersvorsorge verschiedene Möglichkeiten und Produkte, in die man investieren kann. Am bekanntesten ist die private Rentenversicherung. Das Grundprinzip bei der privaten Rentenversicherung ähnelt den Leistungen der gesetzlichen Rente.

Sorgen Sie rechtzeitig für das Alter vor
Im Unterschied zu einer Kapitallebensversicherung wird bei Renteneintritt kein einmaliger Kapitalbetrag ausbezahlt. Die private Rentenversicherung hat das Ziel eine lebenslange Rente zu garantieren. Dabei wird das angesparte Kapital monatlich ausbezahlt und über viele Jahre und Jahrzehnte ausbezahlt. Die Dauer der gewährten Rentenzahlung bei der privaten Rentenversicherung ist in der Regel nicht begrenzt, sondern wird lebenslang bezahlt. Unter Umständen kann dies bedeutet, dass mehr ausbezahlt wird, als über den Versicherungszeitraum zuvor einbezahlt und als Kapital gebildet wurde. Der Rentenversicherer macht in diesem Fall einen Verlust. Umgekehrt kann es auch passieren, dass der Versicherte kurz nach Eintritt in das Rentenalter verstirbt und somit deutlich weniger ausbezahlt wurde, als zuvor in die private Rentenversicherung einbezahlt wurde.
Es ist möglich bei der privaten Rentenversicherung eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Dadurch verpflichtet sich der Versicherer für einen vereinbarten Zeitraum die Rente mindestens zu zahlen. Werden beispielsweise 15 Jahre Rentengarantie vereinbart und der Versichert stirbt bereits im Alter von 70 Jahren, werden die restlichen 10 Jahre aus der privaten Rentenversicherung an die Erben weiter bezahlt. Selbstverständlich wird die Rente auch über die vereinbarte Rentengarantiezeit hinaus bezahlt, sofern der Versicherte länger lebt. Auch bei diesen Verträgen wird eine lebenslange Rente gewährt, die so lange bezahlt wird, bis der Versicherte stirbt und damit gleichzeitig die gesetzliche Rente als auch die private Rentenversicherung die Zahlungen einstellt.
Neben der privaten Rentenversicherung gibt es weitere Alternativen zur privaten Altersvorsorge, die teilweise staatlich gefördert werden oder besondere Steuererleichterungen bieten. Die bekannteste Möglichkeit ist die Riester Rente, bei der ein Teil der Leistungen vom Staat mitfinanziert wird. Die Riester Rente bietet sich vor allem für Familien mit Kindern an, die dabei besonders gefördert werden. Der Staat zahlt jedes Jahr einen bestimmten Betrag in die Riester Rente ein, sofern wenigstens 4% des Brutto-Jahresgehaltes in die Riester Rente abgeführt werden. Derzeit werden jährlich 154 Euro bzw. 308 Euro bei Ehepaaren vom Staat als zusätzliche Leistung in die Riester Rente einbezahlt. Für jedes Kind werden nochmals 300 Euro gewährt, bzw. bei Kindern die vor dem Jahr 2008 geboren wurden 185 Euro. Der Staat bezahlt über die gesamte Vertragslaufzeit also mehrere tausend Euro in die Riester Rente ein, weshalb die Riester Rente oftmals deutlich besser abschneidet, als die private Rentenversicherung.
Eine weitere Alternative ist die Rürup Rente, bei der vor allem Selbständige von hohen Steuerentlastungen profitieren. Eine Besonderheit der Rürup Rente ist allerdings, dass diese nicht übertragbar ist. Das angesparte Kapital lässt sich auch nicht vorzeitig kapitalisieren, sondern wird erst bei Eintritt des 60. Lebensjahres als monatliche Rente ausbezahlt. Diese Einschränkungen werden vom Staat durch hohe steuerliche Entlastungen wieder ausgeglichen. Derzeit werden 70% der Aufwände für die Rürup Rente als steuerlich absetzbar gewährt. In den kommenden Jahren wird dieser Satz schrittweise um jeweils 2% erhöht, bis im Jahr 2025 die kompletten Beiträge für die Rürup Rente zu 100% steuerlich absetzbar sind.